Gesetze
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Die Aktiengesellschaft dient als Zentralkreditinstitut der Förderung des gesamten Genossenschaftswesens; hierzu gehört insbesondere die Förderung der genossenschaftlichen Primärstufe und der genossenschaftlichen Zentralbanken. Die Aufgabe kann durch Satzungsänderung aufgehoben werden.
Die Genossenschaftsbank Berlin (nachfolgend Bank genannt) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine universelle Geschäftsbank insbesondere für…
Die Bank ist das zentrale Förderinstitut des Freistaats. Sie kann im staatlichen Auftrag Förderaufgaben, die im Einklang mit den Beihilfevorschriften der…
Die Bank kann auf Grund eines im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen erteilten Auftrags des fachlich zuständigen Staatsministeriums weitere…
Bei der Genossenschaftsbank Berlin besteht das Revisionsorgan für die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zunächst weiter. Die Aufgaben des…
Die Deutsche Genossenschaftsbank, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist mit Wirkung zum 1. Januar 1998 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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