§ 22 Abs. 1 WoGGWohngeldgesetz
Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet.
§ 26 Abs. 2 SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden.
§ 24 Abs. 1 WoGGWohngeldgesetz
Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für…
§ 16 Abs. 1 SGB 1Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei…