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Anträge auf Gewährung von Miet- oder Lastenzuschüssen sind bei den Landkreisen oder dem Regionalverband Saarbrücken einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird.
Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken entscheiden über die Anträge. Sie sind zuständige Stelle gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes.