Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Beurlaubungen und Freistellungen nach § 23 Polizeihochschulgesetz.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Beurlaubungen und Freistellungen nach § 40 Hochschulgesetz.
Das Gleiche gilt für eine Beurlaubung zur Anwendung und Erprobung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis sowie zur Gewinnung…
Es gelten die entsprechenden Bestimmungen zum Erholungsurlaub nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2, ber. S. 92)…
Es gelten die Bestimmungen zum Erholungsurlaub nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) mit Ausnahme von § 18 Absatz 3 FrUrlV NRW…
Die §§ 22 und 23 Absätze 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes bleiben unberührt.
Professorinnen und Professoren können auch in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt werden. In diesem Falle gelten § 200 Abs. 2, § 201 Abs. 2 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.