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Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt Aufgaben der Frauenförderung auch für die Studentinnen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen wahr. Sie ist von den zuständigen Stellen der Hochschule zu unterrichten, macht Vorschläge und nimmt Stellung in allen Angelegenheiten, die Belange der Frauen in der Hochschule berühren. Bei der Behandlung solcher Angelegenheiten in den Hochschulgremien ist ihr Gelegenheit zur Information und beratenden Teilnahme zu geben. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet dem Senat über ihre Tätigkeit. Näheres, insbesondere über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin, regelt die Grundordnung.
1Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt das Präsidium und die übrigen zuständigen Stellen der Hochschule in allen Gleichstellungsfragen. 2Die…
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Fachhochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung…
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die…
Die Organe und Einrichtungen der Hochschule haben die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Arbeit zu unterstützen; insbesondere sind ihr entsprechende…
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Kunsthochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die…
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.