Anlage DHRV
(zu § 28) Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 752) Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren: 1.allgemeine Auskünfte nach § 21350 Euro,2.Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 93 500 Euro.