§ 9 Abs. 2 NRW-33517Verordnung zur Erprobung digitaler Formen der Aufgabenerledigung in der Verwaltung und zur Fortentwicklung des E-Governments im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (Digitalerprobungsverordnung MWIDE)
Abschnitt 1 tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.
§ 32 HDVO NRWVerordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Teil 5 tritt mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft…
§ 7 Abs. 1 NRW-33855Verordnung zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der gesundheitlichen Eignung und zur Prüfung der Sprachkenntnisse bei der Berufszulassung der Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen (Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW - GBerNachwVO NRW)[1]
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 1. März 2028 außer Kraft.
Art. 14 Abs. 3 VSRGGesetz Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen (Verwaltungsstrukturreformgesetz - VSRG) Vom 21. November 2007
Artikel 5 Abs. 25 tritt am 31. Dezember 2007 in Kraft.
§ 55 Abs. 6 NRW-32564Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
§ 33 Absatz 5 Satz 2 und 3 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.