DialogmKfAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 DialogmKfAusbVAusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3