§ 4 DialogmKfAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Dienstleistungsangebot;
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit;
Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen;
Dialogprozesse:
Sprachliche und schriftliche Kommunikation,
Kundenbetreuung,
Kundenbindung,
Kundengewinnung;
Informations- und Kommunikationssysteme:
Software, Netze und Dienste,
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit;
Projekte:
Projektvorbereitung,
Projektdurchführung,
Projektcontrolling;
Personal;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling;
Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung;
Vertrieb und Marketing:
Angebotserstellung und Verkauf,
Vermarktung von Dienstleistungen.