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Das Institut ist in seiner Haushaltswirtschaft selbstständig, soweit in diesem Abkommen nichts anderes vorgesehen ist.
Die Haushaltswirtschaft richtet sich nach den im Land Berlin geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften. Der Haushalt ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt der Prüfung des Rechnungshofs von Berlin und hinsichtlich der Kostenerstattung nach Artikel 11 Abs. 2 der Prüfung des Bundesrechnungshofs. Die Prüfungsberichte sind der Präsidentin/dem Präsidenten, den Mitgliedern des Verwaltungsrats, den Finanzministerien der Länder und dem Bundesministerium der Finanzen zuzuleiten.