Erwägungsgrund 56 32024R2509
Das Europäische Parlament, der Rat, der Rechnungshof und der Rechnungsführer der Kommission sollten innerhalb von zwei Wochen informiert werden, wenn ein bevollmächtigter Anweisungsbefugter, ein interner Prüfer oder ein Rechnungsführer ernannt wird oder aus dem Amt ausscheidet.