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Das Institut ist in seiner Haushaltswirtschaft selbstständig, soweit dieses Abkommen nichts anderes bestimmt.
Die Haushaltswirtschaft richtet sich nach den in Rheinland-Pfalz geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften. Der Haushalt ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt der Prüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz. Die Prüfungs-berichte sind dem Leiter des Instituts, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, den für das Gesundheitswesen zuständi-gen Ministern (Senatoren) und den für das Finanzwesen zuständigen Ministern (Senatoren) der Länder zuzuleiten.