Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anlage des Saarländischen Besoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1989 (Amtsbl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1991 (Amtsbl. S. 818), wird wie folgt geändert:
Die Besoldungsordnung A wird wie folgt geändert:
In der Besoldungsgruppe A 13 werden bei der Amtsbezeichnung Hauptlehrer - als Leiter der Gefangenenausbildung der Fußnotenhinweis 1) und die Fußnote 1 gestrichen.
In der Besoldungsgruppe A 14 wird bei der Amtsbezeichnung „Schulrat - bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15 -“ der Fußnotenhinweis 1) gestrichen.
Im Anhang zur Besoldungsordnung A - künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen - werden in der Besoldungsgruppe A 13 bei der Amtsbezeichnung „Gewerbestudienrat“ der Fußnotenhinweis 1) und die Fußnote 1 gestrichen.