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Bund und Länder tragen für die Dauer dieses Verwaltungsabkommens unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts die Ausgaben nach dem Königsteiner Schlüssel entsprechend der Variante des Abkommens über die Polizeiführungsakademie. Für die Haushaltsjahre 2001, 2002 und 2003 werden hierbei die sich aus der Anlage zu diesem Verwaltungsabkommen ergebenden Anteile für das Haushaltsjahr 2001 zu Grunde gelegt.