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Die Vereinbarungspartner stellen jährlich - beginnend mit dem Jahr 1996 - einen Betrag in Höhe von 400.000 DM[1] zur Verfügung. Hiervon trägt der Bund 200.000[2] DM. Die übrigen 200.000 DM 2 werden auf die übrigen Vereinbarungspartner in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel umgelegt. Wenn nicht alle Länder dieser Vereinbarung beigetreten sind, erhöht sich entsprechend der Anteil für die Umlage der Länder, die Vereinbarungspartner sind (siehe Anlage, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist).
Die für die Weiterentwicklung des Metainformationssystems zusätzlich erforderlichen Mittel werden von der Koordinierungsstelle bedarfs- und projektbezogen unter den Vereinbarungspartnern eingeworben. Eine diesbezügliche Verpflichtung der Vereinbarungspartner zu zusätzlichen finanziellen Leistungen besteht nicht. Hierbei ist langfristig eine ausgeglichene Bilanz unter den Vereinbarungspartnern nach dem obigen Kostenmodell wünschenswert.
Die Vereinbarungspartner stellen der Koordinierungsstelle die jeweils für das Haushaltsjahr festgesetzten Haushaltsmittel gemäß Absatz 1 bereit. Die gemäß Absatz 2 bereitgestellten Mittel können der Koordinierungsstelle zur Bewirtschaftung zugewiesen werden.
Installation, Pflege und Wartung beim jeweiligen Anwender sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und somit nicht umlagefähig.
Die Koordinierungsstelle stellt sicher, dass ihr bereitgestellte, nicht verbrauchte Haushaltsmittel in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können.