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Die Personalausgaben sowie die durch die personelle Unterstützung bedingten Ausgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZED werden von der abgebenden oder aufnehmenden Dienststelle entsprechend den gesetzlichen Regelungen gezahlt. Die Ausgaben werden von der ZED auf Anforderung der abgebenden Dienststelle erstattet.
Zur Deckung der Sachausgaben stellen der Bund und die Länder, vorbehaltlich der Bereitstellung durch die Parlamente, für die ZED Mittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung.
Zur Deckung der Personalausgaben stellen der Bund und die Länder, vorbehaltlich der Bereitstellung durch die Parlamente, für die ZED ebenfalls Mittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung.