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Der Verwaltungsrat vertritt die Interessen der Beteiligten (Bund und Länder) und überwacht die Aufgabenerfüllung durch die Leitung der ZED.
Der Verwaltungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, die nicht der gemeinsamen Entscheidung des Bundes und der Länder vorbehalten sind (§ 9).
Der Verwaltungsrat informiert den Bund und die Länder und bereitet die ihnen vorbehaltenen Entscheidungen vor.