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Der Verwaltungsrat besteht aus insgesamt fünf stimmberechtigten Mitgliedern. Ihm gehören an:
ein Mitglied für den Bund,
ein Mitglied aus der Ländergruppe NW, NI, RP, SH: NW, Vertreter NI,
ein Mitglied aus der Ländergruppe BW, BY, HE, SL: BW, Vertreter HE,
ein Mitglied aus den Stadtstaaten HH, HB, BE: HH, Vertreter BE,
ein Mitglied aus den neuen Bundesländern BB, MV, SN, ST, TH: TH, Vertreter ST.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder oder Vertreter anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens drei Stimmen.
Den Vorsitz führt das vom Bund entsandte Mitglied.
Der oder die Vorsitzende beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf oder auf Antrag eines Mitglieds zu einer Sitzung ein.
Im Einzelfall kann bei Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt werden.
An den Sitzungen können die im Verwaltungsrat nicht vertretenen Länder mit beratender Stimme teilnehmen.