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Die Leitung (Leiter/in und Vertreter/in) wird durch den Bund im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat aus dem Personalkörper der ZED im Sinne des § 4 Absatz 1 berufen und trägt die Verantwortung für die Durchführung der der ZED übertragenen Aufgaben.
Sie vertritt die ZED nach außen. Zu ihren Aufgaben und Befugnissen zählen insbesondere:
Koordination aller in den Leistungsumfang einzubeziehenden Teilaufgaben,
Zusammenführen der Ergebnisse der Teilaufgaben zu einer Gesamtlösung,
Koordination der Außendarstellung,
Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat,
Entscheidung über die Verwendung aller zugewiesenen Ressourcen,
Initiierung von Vergaben, die aus Mitteln der ZED finanziert werden,
Herbeiführen von Freigaben oder Entscheidungen, die durch den Verwaltungsrat oder den Bund und die Länder zu treffen sind.
Die Leitung berichtet dem Verwaltungsrat mindestens vierteljährlich, anlassbezogen oder auf Anforderung über den Sachstand.
Die Leitung nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil. Sie unterstützt den/die Vorsitzende/n des Verwaltungsrates bei der Vorbereitung der Sitzungen.