Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Die Körperschaft wird aus Mitteln des Rundfunkbeitrags gemäß den Bestimmungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages finanziert. Sie deckt im übrigen ihre Ausgaben durch sonstige Einnahmen.
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