§ 29 ZDF-StVZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)*
Das ZDF deckt seine Ausgaben durch Erträge aus dem Rundfunkbeitrag nach Maßgabe des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, durch Erträge aus der Werbung und…
Art. 3 Nr. 6 SN-1318Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 29 wird wie folgt gefaßt: „§ 29 Finanzierung Das ZDF deckt seine Ausgaben durch Erträge aus der Fernsehgebühr nach Maßgabe des…
§ 29 DLR-StVStaatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Die Körperschaft wird aus Mitteln des Rundfunkbeitrags gemäß den Bestimmungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages finanziert. Sie deckt im übrigen ihre…
§ 29 Deutschlandradio-StV/DLR-StV SNDeutschlandradio-StV
Die Körperschaft wird aus Mitteln des Rundfunkbeitrags gemäß den Bestimmungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages finanziert. Sie deckt im Übrigen ihre…
§ 33 Abs. 1 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstige Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle…