§ 29 DLR-StVStaatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Die Körperschaft wird aus Mitteln des Rundfunkbeitrags gemäß den Bestimmungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages finanziert. Sie deckt im übrigen ihre…
Art 36 Abs. 5 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Die Einrichtung finanziert sich vorrangig durch die Einnahmen aus dem Rundfunkgebührenaufkommen der Rundfunkteilnehmer, die in dem in Artikel 3 genannten Gebiet…
Art. 3 Nr. 4 SN-12155Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 13 wird wie folgt neu gefasst: „§ 13 Finanzierung Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und…
§ 29 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Das ZDF deckt seine Ausgaben durch Erträge aus dem Rundfunkbeitrag nach Maßgabe des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, durch Erträge aus der Werbung und…
Art. 1 Abs. 1 SN-21379Reformstaatsvertrag
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstige Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle…