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Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.
Der ehrenamtliche Richter leistet den Eid, indem er die Worte spricht: "Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die…
Die Richterin oder der Richter hat in öffentlicher Sitzung eines Gerichts folgenden Eid zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die…
Die in das ehrenamtliche Richterverhältnis berufenen Richterinnen und Richter haben, soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, in öffentlicher Sitzung…
Die von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nach § 45 Absatz 3 des Deutschen Richtergesetzes zu sprechende Eidesformel hat folgenden Wortlaut: „Ich…
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts leisten bei Antritt ihres Amtes vor dem Bundespräsidenten folgenden Eid: Wird der Eid durch eine Richterin geleistet,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.