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Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst kann auf Antrag bis zur Dauer von 18 Monaten auf die Ausbildung angerechnet werden. Auf den Vorbereitungsdienst dürfen jedoch nicht mehr als sechs Monate angerechnet werden.
Das Nähere regelt das Landesrecht.
1Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Justizdienst und den gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst kann auf Antrag angerechnet…
die Voraussetzungen und den Umfang der Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Über die Anrechnung auf den juristischen Vorbereitungsdienst entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt, auf…
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst…
Auf den Vorbereitungsdienst können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften bis zur Dauer von zwölf Monaten und ein Vorbereitungsdienst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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