§ 54 Abs. 1 Nr. 2 DRiGBildung des Präsidialrats
den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes aus dem Präsidenten als Vorsitzendem, seinem ständigen Vertreter, einem vom Präsidium aus seiner Mitte gewählten…
§ 32 Abs. 1 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Für jede Gerichtsbarkeit wird beim Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein Präsidialrat gebildet. Der Präsidialrat der…
§ 26 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Für jeden Gerichtszweig wird ein Präsidialrat gebildet.
§ 27 Abs. 1 Nr. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
vier Mitgliedern, die von den Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählt werden.
§ 34 Abs. 1 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Die oder der von den Richterinnen und Richtern zu wählende Vorsitzende des Präsidialrats und deren oder dessen Stellvertretung werden aus dem Kreis der…