§ 55 DRiGAufgabe des Präsidialrats
Vor jeder Ernennung oder Wahl eines Richters ist der Präsidialrat des Gerichts, bei dem der Richter verwendet werden soll, zu beteiligen. Das gleiche gilt, wenn…
§ 38 Abs. 1 Nr. 1 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
jeder Ernennung eines Richters oder sonstigen Bewerbers,
§ 31 Abs. 1 Nr. 1 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
der Übertragung eines Richteramts mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts,
§ 15 Nr. 2 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Präsidialräte für die Beteiligung bei der Übertragung eines Richteramtes mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts und der Versetzung einer…
§ 49 Nr. 2 DRiGRichterrat und Präsidialrat
Präsidialräte für die Beteiligung an der Ernennung eines Richters.