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Es muss eine Dokumentation über den Betrieb des Drogenkonsumraums erfolgen. Hierbei sind unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen folgende Aspekte zu berücksichtigen: Altersangaben, Geschlechtszugehörigkeit, Nationalität, Konsumverhalten, Drogenpräferenz, Nutzungszahl und Nutzungsfrequenz, Gesundheitsschäden, AIDS und Hepatitis, Notfallsituationen, Wundversorgungen, Ausstiegsvermittlungen, weitergehender Beratungsbedarf für substituierte Suchtkranke nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 und die Sicherheitsproblematik.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhält hierzu einmal jährlich einen Bericht.