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Die Leitungen haben eine fortlaufende Dokumentation über den Betrieb der Drogenkonsumräume in anonymisierter Form und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen. Hierzu sind Tagesprotokolle zu fertigen, die insbesondere über Umfang und Ablauf der Nutzerkontakte, Zahl und Tätigkeit des eingesetzten Personals sowie alle besonderen Vorkommnisse Auskunft geben. Diese Protokolle sind in einem monatlichen Bericht zusammenzufassen und im Hinblick auf die Zielerreichung regelmäßig auszuwerten. Über die Ergebnisse sind die zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten. Die Berichte sind der Überwachungsbehörde regelmäßig vorzulegen.
Es muss eine Dokumentation über den Betrieb des Drogenkonsumraums erfolgen. Hierbei sind unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen folgende…
Die Träger von Drogenkonsumräumen haben mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden Formen ihrer Zusammenarbeit schriftlich oder…
Die Dokumentation ist der Überwachungsbehörde regelhaft zum Ende eines Quartals sowie dem für Gesundheit zuständigen Ministerium auf Verlangen unverzüglich in…
Der Träger des Drogenkonsumraums hat mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden eng und kontinuierlich zusammenzuarbeiten. Die…
Für den Betrieb von Drogenkonsumräumen sind medizinische Notfallpläne zu erstellen und ständig zu aktualisieren. Sie sind der Überwachungsbehörde auf Verlangen…
Die Leitungen der Drogenkonsumräume sind verantwortlich für die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.