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Die Betäubungsmittel mitführenden Nutzerinnen und Nutzer sollen zur eigenen Einsicht in die Risiken des Konsums der mitgeführten Betäubungsmittel befähigt werden.
Zu diesem Zwecke sind die Nutzerinnen und Nutzer über die gesundheitlichen Risiken des Konsums in geeigneter Weise aufzuklären. Ihnen sind vor der Substanzanalyse die Möglichkeiten und Begrenzungen der verwendeten Methode zu erläutern. Nach der Substanzanalyse sind ihnen das Analyseergebnis und eine darauf basierende Risikobewertung, einschließlich einer Beratung zum Zweck der gesundheitlichen Risikominderung beim Konsum, mitzuteilen.
§ 5 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen gilt entsprechend.
Gewährleistung einer Aufklärung über die Risiken des Konsums von Betäubungsmitteln einschließlich einer Beratung zum Zweck der gesundheitlichen Risikominderung…
Den Benutzerinnen und Benutzern des Drogenkonsumraums ist medizinische Beratung und Hilfe zu gewähren. Diese beziehen sich insbesondere auf Infektionsrisiken…
Drug-Checking-Modellvorhaben dienen der Substanzanalyse, der Risikoeinschätzung und der gesundheitlichen Aufklärung über die Folgen des Konsums von…
Beratungsinhalte einschließlich der Risikoaufklärung, gesundheitlichen Empfehlung und gegebenenfalls vorgenommenen Weitervermittlung.
Es muss sichergestellt sein, dass über eine suchtspezifische Erstberatung hinaus weiterführende und ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen…
die gemäß § 11 angepasste Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nach § 12 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.