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Artikel 5 Absatz 2 des Vertrages des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle vom 14. Juni 1929 sowie Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen vom 11. Mai 1931 bleiben unberührt.
Sollen Entscheidungen über eingetragene Denkmäler oder Bodendenkmäler getroffen werden, die unmittelbar der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalbehörden die von den zuständigen Stellen der Kirchen oder Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu berücksichtigen. Die Kirchen oder Religionsgemeinschaften sind am Verfahren frühzeitig zu beteiligen.
Die von den Kirchen oder Religionsgemeinschaften festgelegten Stellen können die Prüfung einer unmittelbaren Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde herbeiführen, wenn die zuständige Denkmalbehörde eine bauliche Anlage, die unmittelbar der Religionsausübung dient, als Denkmal eintragen oder eine beantragte Erlaubnis für eine solche bauliche Anlage nicht erteilen will. Die Oberste Denkmalbehörde entscheidet nach Mitwirkung durch den Sakralausschusses nach Absatz 4.
Der Sakralausschuss wird bei der Obersten Denkmalbehörde gebildet. Er berät diese bei Entscheidungen, die nach Absatz 3 herbeizuführen sind. Der Sakralausschuss setzt sich anlassbezogen aus Mitgliedern der jeweils betroffenen Kirche oder der Religionsgemeinschaft, den zuständigen Denkmalbehörden sowie dem zuständigen Denkmalfachamt zusammen.
1Bei Entscheidungen über Kulturdenkmäler, die der Religionsausübung dienen, sind die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten religiösen…
Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten…
Die Bezirksregierungen bereiten jährlich unter Beteiligung der Denkmalfachämter das Denkmalförderprogramm für das folgende Jahr vor. Sie beteiligen die Kirchen…
Erfordert eine nach Absatz 1 oder Absatz 2 erlaubnispflichtige Maßnahme einer Planfeststellung oder Gestattung nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, haben die…
Bei Vorhaben an oder auf Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung, dienstlichen Zwecken der…
Wahrnehmung der Interessen der Denkmalpflege bei Planungen und sonstigen Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder anderer öffentlicher Stellen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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