§ 18 Abs. 2 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Entscheidungen und Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden bei Kulturdenkmalen, die in kirchlichem Eigentum stehen, ergehen im Benehmen mit der oberen…
§ 38 Abs. 2 DSchG NRWNordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
Sollen Entscheidungen über eingetragene Denkmäler oder Bodendenkmäler getroffen werden, die unmittelbar der Religionsausübung dienen, haben die Denkmalbehörden…
Art. 112 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Baudenkmale der Kirchen und Religionsgemeinschaften sind, unbeschadet des Eigentumsrechtes, Kulturgut der Allgemeinheit. Für ihre bauliche Unterhaltung…
§ 9 Abs. 3 KGSGGesetz zum Schutz von Kulturgut
Die Kirchen und die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften können bei den obersten Landesbehörden beantragen, dass für…
§ 7 Abs. 4 KGSGGesetz zum Schutz von Kulturgut
Die Eintragung von Kulturgut im Eigentum der Kirchen und der als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften richtet sich nach §…