IV. BPräsKldgBDiGAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Art V SiMedErlErlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport
Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
§ 13 NRW-26516Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahlprüfungsgesetz NW -
Die erforderlichen Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen erläßt das für Inneres zuständige Ministerium.
§ 57 SAIGSaarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) Vom 13. Juli 2016*[1]
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird ermächtigt, nach Anhörung der betroffenen Kammer durch Rechtsverordnung Vorschriften über zu erlassen.