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Die erlösverantwortlichen Empfänger sind verpflichtet,
an der Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket teilzunehmen,
die für die Teilnahme nach Nummer 1 erforderlichen Daten bereitzustellen,
bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend zu machen,
gegebenenfalls die Ansprüche nach Nummer 3 übersteigende Einnahmen im Rahmen der Einnahmenaufteilung abzugeben und
die vertrieblichen Ausgabestandards des Deutschlandtickets anzuwenden.
Soweit die Empfänger für Verkehrsleistungen nicht erlösverantwortlich sind, leiten sie die Ausgleichsleistungen an die das wirtschaftliche Risiko tragenden Verkehrsunternehmen nach Maßgabe der Nummern 1 bis 5 der Anlage und nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über allgemeine Vorschriften oder öffentliche Dienstleistungsaufträge oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiter. Soweit die Empfänger nicht am Verfahren nach Absatz 1 Nummer 1 teilnehmen, verpflichten sie die von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen entsprechend.
Alle Empfänger stellen sicher, dass die Anerkennung des Deutschlandtickets nur für die Deutschlandtickets auferlegt wird, die den vom Koordinierungsrat Deutschlandticket beschlossenen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets entsprechen und von Teilnehmenden an der Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets ausgegeben werden.
Die erlösverantwortlichen Empfänger sind verpflichtet, an der Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket teilzunehmen, die hierfür erforderlichen Daten…
Die erlösverantwortlichen Empfänger sind verpflichtet, an der bundesweit abgestimmten Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket teilzunehmen, die hierfür…
Die nach dieser Verordnung gewährten Ausgleichsleistungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn die Empfänger die Auflagen nach den Absätzen 2…
Die nach dieser Verordnung gewährten Ausgleichsleistungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn die Empfänger die Auflagen nach den Absätzen 2…
Für das praktische Funktionieren des D-Tickets und der Ausgleichsleistungen ist eine ausreichende Verbindlichkeit der Regelungen erforderlich, auf die die…
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