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Die erlösverantwortlichen Empfänger sind verpflichtet, an der bundesweit abgestimmten Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket teilzunehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitzustellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend zu machen und gegebenenfalls diese Ansprüche übersteigende Einnahmen im Rahmen der Einnahmenaufteilung abzugeben. Soweit die Empfänger für Verkehrsleistungen nicht erlösverantwortlich sind, leiten sie die Ausgleichsleistungen an die das wirtschaftliche Risiko tragenden Verkehrsunternehmen in entsprechender Anwendung der Anlage 1 und nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über allgemeine Vorschriften oder öffentliche Dienstleistungsaufträge oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiter. Soweit die Empfänger nicht am Verfahren nach Satz 1 teilnehmen, verpflichten sie die von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen entsprechend.
Die erlösverantwortlichen Empfänger sind verpflichtet, an der Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket teilzunehmen, die hierfür erforderlichen Daten…
an der Einnahmenaufteilung für das Deutschlandticket teilzunehmen,
Stufe 1 in 2023: Zur Absicherung des Starts für das D-Ticket wird für das Rumpfjahr 2023 eine pragmatische Herangehensweise gewählt, bei der grundsätzlich jeder…
Soll-Einnahmen (einmalig) Jede Datenmeldung enthält Dimensionen zur Aggregation (wie Verkaufs- und Geltungsmonat), Stammdaten (wie den Namen der…
Zur anteiligen Deckung der Umsetzungskosten des Deutschlandtickets durch entstandene Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2024 wird den Empfängern oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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