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Die Schulaufsicht wird grundsätzlich durch das zuständige Ministerium des Saarlandes ausgeübt. Es unterrichtet das entsprechende Ministerium in Luxemburg und verständigt sich mit ihm, insbesondere bei schwerwiegenden Vorfällen, über das weitere Vorgehen.
Unterrichtsbesuche können von Schulaufsichtsbeamten beider Länder einzeln oder gemeinsam durchgeführt werden.