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Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, schulfachlich und verwaltungsfachlich vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt. Schulaufsichtliche Aufgaben können auch Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen ihres Hauptamtes, insbesondere als Fachberaterinnen und Fachberater, übertragen werden.
1Die Fachaufsicht wird durch hauptamtlich tätige Beamtinnen und Beamte ausgeübt. 2Sie müssen fachlich vorgebildet sein und sich im Schuldienst bewährt haben.
Die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörde werden in einer Schulabteilung wahrgenommen, die aus schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Aufsichtsbeamtinnen…
Das Ministerium kann einzelne Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte beauftragen, die Schulaufsicht in einem bestimmten Aufgabengebiet für den…
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation,…
Das Schulamt besteht aus einem oder mehreren schulfachlichen Mitgliedern (schulfachliche Aufsichtsbeamtin oder schulfachlicher Aufsichtsbeamter) und einem…
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann einzelne Leitungsaufgaben auf Lehrerinnen und Lehrer zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.