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Für die Liegenschaften und die Finanzierung baulicher Maßnahmen sowie des laufenden Betriebes der Schule gilt das beigefügte Protokoll, das zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Landkreis Merzig-Wadern vereinbart wird.
Weitere Regelungen, insbesondere über Zugangsvoraussetzungen, Bildungsgänge, Zeugnisse und Abschlüsse, Schulordnung, Dienstvorschriften und Ferienordnung sind von den zuständigen Ministerien gemeinsam zu erarbeiten und in der für das jeweilige Land erforderlichen Rechtsform zu treffen.