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Die beiden Vertragsparteien notifizieren einander den Abschluss der jeweiligen innerstaatlichen Verfahren, die für das Inkrafttreten des Abkommens notwendig sind. Das Abkommen tritt am ersten Tag des auf den Eingang der letzten Notifikation folgenden Monats in Kraft.
Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von jeder der beiden Vertragsparteien jeweils zum Ende eines Schuljahres mit einer Vorlauffrist von 9 Monaten gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Schuljahres 2014/2015. Die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eingeschulten Jahrgänge können ihre Schullaufbahn am Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl zu Ende führen. Das Abkommen erlischt erst, wenn der letzte der vorgenannten Jahrgänge die Schule verlassen hat. Urkundlich dessen, haben die dazu Ermächtigten vorstehendes Abkommen unterschrieben. Protokoll Protokoll zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Landkreis Merzig-Wadern über die Liegenschaften und die Finanzierung baulicher Maßnahmen sowie des laufenden Betriebes des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl In Anwendung des Artikels 7 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule - im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet - wird zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Landkreis Merzig-Wadern Folgendes vereinbart: