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Lehrkräfte werden neben der Erteilung des Unterrichts auch bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn sowie während des Mittagessens und der Freizeit tätig. Für Angebote im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule werden der Schule zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen.
Neben den Lehrkräften werden mit Zustimmung der Schulleitung sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßnahmeträgers gemäß § 51 (Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen, Erzieherinnen, Erzieher und vergleichbare Fachkräfte) eingesetzt. Abschnitt IX Sonstige Regelungen