§ 7 DJubVVerordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
§ 2 UDÜVVerordnung zur Übertragung von Befugnissen und Pflichten auf die Bundesnetzagentur gemäß § 157 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 GFDVVerordnung über die Art der Daten, die nach § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes zur Grenzfahndung und zur grenzpolizeilichen Beobachtung gespeichert werden dürfen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 UkVVerordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 TrDüVVerordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.