§ 8 NDÜVVerordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 VUDat-DVVerordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 UErgGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 VZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 IDÜVVerordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.