Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 8 DüVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen