§ 15 DuPMedAusbV
Im Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Auftragsplanungen durchzuführen, Auftragsunterlagen zu prüfen und Arbeitsanweisungen zu erstellen,
Gestaltungsgrundsätze zielgruppen- und medienspezifisch anzuwenden und dabei Medienelemente nach Inhalt und Aussage auszuwählen,
Medienprodukte zu gestalten, zu beurteilen und zu optimieren,
medienrechtliche Vorschriften einzuhalten,
Korrekturen durchzuführen,
Kommunikationsformen und -regeln anzuwenden,
Projektkonzepte zu entwickeln,
Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zu entwickeln sowie
Präsentationen zu entwickeln.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.