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Dem Antrag auf Eintragung in die Liste Beratender Ingenieurinnen und Beratender Ingenieure (§ 26 BauKaG NRW) sind beizufügen:
Angaben über den Namen und das Geburtsdatum der antragstellenden Person und deren Staatsangehörigkeit,
ein Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung), Angaben über den Ort der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in Nordrhein-Westfalen,
ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der im Ingenieurgesetz vom 5. Mai 1970 (GV. NRW. S. 312), in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehenen Berufsbezeichnungen,
Angaben, aus denen sich ergibt, in welcher Fachrichtung nach § 26 Absatz 3 BauKaG NRW die antragstellende Person tätig ist,
Nachweise über Art, Umfang, Zeit und Ort einer praktischen Tätigkeit,
eine Erklärung, dass keine Versagungsgründe nach § 29 Absatz 1 BauKaG NRW vorliegen sowie
Nachweise über eine eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung.
§ 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
In Fällen des § 27 Absatz 2 BauKaG NRW ist außerdem der Nachweis über die Eintragung in die Liste der jeweiligen Fachrichtung bei der Ingenieurkammer eines anderen Landes beizubringen.
In Fällen des § 27 Absatz 3 BauKaG NRW sind der Nachweis über die vorangegangene Löschung der Eintragung in die Liste eines anderen Landes und Angaben über den Grund der Löschung beizubringen.
(§ 23 SAIG) Der Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure muss mindestens Angaben enthalten über den Namen, die Zeit und…
von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen benötigte Angaben zur Eintragung in das Mitgliederverzeichnis oder die Liste der sonstigen Beratenden…
In Fällen des § 20 Absatz 9 BauKaG NRW ist außerdem der Nachweis über die Eintragung in die Architektenliste oder die Stadtplanerliste eines anderen Landes…
In die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure ist einzutragen, wer
in die Liste der Beratenden Ingenieure und Beratenden Ingenieurinnen eingetragen ist, ohne im Bauwesen tätig zu sein, oder
Die Beisitzerinnen und Beisitzer müssen Mitglieder der jeweiligen Baukammer sein. Bei Entscheidungen über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.