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Schalenwild wird zur Erhaltung einer artgerechten Altersstruktur in Klassen eingeteilt.
Die bei normalem Altersaufbau geltenden Abschussanteile und die Kriterien für den Abschuss ergeben sich aus der Anlage 1. Wird der normale Altersaufbau durch Fallwild oder Fehlabschüsse beeinträchtigt, so ist diese Beeinträchtigung in den Folgejahren bei der Abschussplanung auszugleichen.
Schalenwild in Klassen einzuteilen und Abschussanteile sowie Grundsätze für den Abschuss in den einzelnen Klassen festzulegen,
Der Abschussplan ist nach Art, Geschlecht und Altersstufen des Wildes zu gliedern. Dabei sind die Abschussergebnisse der letzten drei Jagdjahre und der Zustand…
Der Abschuss von Schalenwild in Jagdgattern nach Absatz 4 ist durch besonderen Abschussplan zu regeln. Im übrigen gelten für die Jagdausübung die Vorschriften…
Die Absätze 1 und 2 sind auf Fallwild und verendetes Wild entsprechend anzuwenden. Fallwild und verendetes Wild sind auf den Abschussplan des laufenden…
Die untere Jagdbehörde kann den Abschuss von Wildarten, die in ihrem Bestand bedroht erscheinen, in bestimmten Jagdbezirken oder bestimmten Revieren für eine…
Abweichend von § 21 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes darf Schalenwild im Freigebiet ohne Abschussplan erlegt werden; Abschussplanung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.