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Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 und § 13 Absatz 2 und 3 sind ehrenamtlich tätig. Teil 2 Regelung der Jagdausübung Kapitel 1 Klasseneinteilung für Schalenwild
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie erhalten für ihre Teilnahme an Prüfungen eine Aufwandsentschädigung (Pauschale und…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig, an Weisungen nicht gebunden und zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitaufwand ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird,…
Nach § 40 Absatz 6 des Berufsbildungsgesetzes ist die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine…
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt…
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.