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Kapitel 2 Bejagung, Fütterung und Kirrung von Wild
Jagdkunde und Wildtiermanagement sowie
Die Fütterung von Schwarzwild in Notzeiten nach § 27 Absatz 2 Nummer 2 dieser Verordnung ist nur zulässig, wenn die Futteraufnahme durch anderes Schalenwild…
Schwarzwild in anderer Weise als in § 28 dieser Verordnung festgelegt zu kirren oder zu füttern,
Federwild:
Teil 3 Wild- und Jagdschaden
Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.