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Kartographische Grundlage für den Landschaftsplan ist die Deutsche Grundkarte oder, soweit sie noch nicht vorhanden ist, eine geeignete Vorstufe der Deutschen Grundkarte; die kartographische Grundlage kann bis auf den Maßstab 1:15000 verkleinert werden.
Der Lageplan ist auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte aufzustellen. Dabei soll der Maßstab nicht kleiner als 1:500 verwendet werden. Die…
Der Lageplan ist auf der Grundlage eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster (§ 2) zu erstellen. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1:500 zu verwenden. Ein…
Der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 8 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes ist Grundlage für den Landschaftsplan.
Die kartographischen Geobasisdaten stellen die Landesfläche in unterschiedlichen Generalisierungsstufen und Zielmaßstäben unter Beachtung des § 5 Absatz 1 Satz…
Lageplan und Grundriss jeweils im Maßstab 1:100,
Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1 : 500 auf der Grundlage der Flurkarte und einer örtlichen Aufnahme des tatsächlichen Bestandes aufzustellen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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