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Die nach § 21 Absatz 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes erforderlichen Erklärungen dürfen nur durch die Beteiligten persönlich oder durch deren Bevollmächtigte ohne die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation abgegeben werden.
Anträge zur Fortführung des Liegenschaftskatasters können einschließlich der Vermessungsschriften auf elektronischem Wege nach den Bedingungen des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Hierbei sind die elektronischen Abschriften der Vermessungsschriften unter Beachtung des § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu fertigen. Originale in Papierform sind zeitnah zur Übernahme in das Liegenschaftskataster der Katasterbehörde für die weitere Aufbewahrung einzureichen.
Für die elektronische Kommunikation bezüglich der Beurkundung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken nach § 17 des Vermessungs- und Katastergesetzes sind die Regelungen der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, und der zugehörigen Rechtsverordnungen zu beachten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit AbonnementGemäß § 16 Absatz 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes unterliegen Veränderungen auf einem Grundstück ebenfalls der Informations- oder Vermessungspflicht,…
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen findet nur Anwendung, wenn und soweit das für das amtliche Vermessungswesen zuständige…
Die elektronische Bereitstellung von Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in beglaubigter Form erfolgt durch die datenabgebende…
Das Liegenschaftskataster ist gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes neu einzurichten, wenn dessen Inhalte im Vermessungs- und…
Die Übermittlung der Daten aus dem Liegenschaftskataster erfolgt durch die Gewährung von Einsicht, die Erteilung von Auskünften, die Überlassung von Auszügen…
Im Verfahren der Offenlegung gemäß § 13 Absatz 5 des Vermessungs- und Katastergesetzes sind für die Veränderungen der alte und neue Bestand im Umfang des § 13…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.