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Die topographischen Geobasisdaten beschreiben die Erdoberfläche in ihrer räumlichen Gliederung und in ihren Erscheinungsformen einschließlich des Reliefs und der darauf befindlichen Objekte mit ihren Merkmalen. § 4 Absatz 4 gilt entsprechend.
Die topographischen Geobasisdaten werden grundsätzlich abgeleitet aus den Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters (§ 8 Absatz 5). Diese Daten werden ergänzt um erforderliche Erhebungen der Landesvermessung, die den Katasterbehörden wiederum für Auswertungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen sind.
Die für die Landesvermessung zuständige Behörde soll die Planung und Durchführung von Vorhaben der fluggestützten Fernerkundung, die für die Erhebung der topographischen Geobasisdaten von Bedeutung sein können (§ 3 Absatz 4 des Vermessungs- und Katastergesetzes), unterstützen.
Die topographischen Geobasisdaten sind im Geobasisinformationssystem für den Bereich der Landesvermessung (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes) zu führen und aktuell zu halten; zur Dokumentation von Veränderungen ist ein entsprechender Historiennachweis zu integrieren oder damit zu verknüpfen. Zu den topographischen Geobasisdaten gehören auch die von der für die Landesvermessung zuständigen Behörde erstellten Luftbilderzeugnisse und weiteren Fernerkundungsergebnisse sowie die in der bisherigen Landesluftbildsammlung enthaltenen Luftbilder.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die für die Landesvermessung zuständige Behörde stellt die Geobasisdaten der Landesvermessung und die hieraus abgeleiteten Produkte zur Nutzung bereit (§ 4).…
die topographisch-kartographischen Geobasisdaten über die Erdoberfläche des Landes
Die Erhebung der Geobasisdaten der Landesvermessung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diese Daten im Sinne von § 8 im Geobasisinformationssystem…
Metadaten sind Informationen im Sinne des § 3 Absatz 2 des Geodatenzugangsgesetzes vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 84). Die für die Landesvermessung…
Die zur Aufgabenerfüllung benötigten Liegenschaftsangaben (§ 8 Absatz 2) und Eigentümerangaben (§ 11 Absatz 5 des Vermessungs- und Katastergesetzes) werden nach…
Die geodatenhaltenden Stellen haben ihre Geodaten entsprechend § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.